Bezirk Süd - Jugendturnierordnung
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letzte Aktualisierung am 19. Januar 2009

Spielordnung der Schachjugend im Bezirk IV (Süd)

Spielordnung der Schachjugend im Bezirk IV (Süd)

 

 

1.             Allgemeines

 

1.1         Organe

 

Die Organe der Schachjugend unseres Bezirks sind: Die ordentliche Bezirks-jugendversammlung, der Jugendturnierausschuss, der Bezirksjugendwart, der Bezirksjugendsprecher und ggf. die außerordentliche Bezirksjugendversammlung.

 

1.2         Die ordentliche Bezirksjugendversammlung

 

a.       Die ordentliche Bezirksjugendversammlung trifft einmal jährlich zusammen. Stimmberechtigte Teilnehmer sind der Bezirksjugendwart, der Bezirksjugendsprecher sowie die Vereinsjugendwarte bzw. deren Vertreter.

 

b.      Die ordentliche Bezirksjugendversammlung hat die Aufgaben:

- Wahl des Bezirksjugendwart alle 2 Jahre,

- Wahl des Bezirksjugendsprecher jedes Jahr,

- Letztmögliche Entscheidungsfindung in Streitfällen, die nicht vom  Turnierausschuss beigelegt werden können,

- Beschluss von Veränderungen der Spielordnung mit einfacher Mehrheit

 

c.       Alle stimmberechtigten Teilnehmer an der Bezirksjugendversammlung haben eine Stimme.

 

 

1.3         Der Jugendturnierausschuss

 

a.         Der Jugendturnierausschuss besteht aus 7 Mitgliedern: dem Bezirksjugendwart und den 6 Mitgliedern des Turnierausschusses der Erwachsenen. Weiter gehören dem Turnierausschuss an: der Bezirksvorsitzende und der Bezirksjugendsprecher. Beide haben kein Stimmrecht und nehmen nur in beratender Rolle an den Sitzungen teil. Kein Verein darf mehr als einen Vertreter in den Turnierausschuss entsenden.

 

b.        Der Jugendturnierausschuss entscheidet bei Protesten gegen Maßnahmen des Bezirksjugendwarts und legt ggf. neue Spielregeln und Auslegungen vor, die zunächst bis zur nächsten Bezirksjugendversammlung gültig sind.

 

c.         Jedes Mitglied des Turnierausschusses hat eine Stimme. Bei Entscheidungen, die den Verein eines Mitglieds betreffen ist dieses nicht stimmberechtigt. Für Entscheidungen ist die einfache Mehrheit ausreichend.

 

d.        Der Turnierausschuss trifft unregelmäßig, je nach Bedarf zusammen.

 

 

 

 


 

1.4         Der Bezirksjugendwart

 

Der Bezirksjugendwart lädt einmal im Jahr zur Bezirksjugendversammlung ein und berichtet über die Entwicklung im Jugendbereich. Er ist Mitglied im Jugendturnier-ausschuss, leitet den Spielbetrieb der Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft und gemeinsam mit einem Ausrichter die Bezirksjugendblitzmeisterschaft sowie eventuell weitere offizielle Bezirksturniere. Er informiert die Vereinsjugendwarte über den Ausgang der Spiele, Turniere und weitere Jugendfragen. Weiterhin vertritt er gemeinsam mit dem Bezirksjugendsprecher unseren Bezirk auf der Landesjugendversammlung als stimmberechtigtes Mitglied.

 

 

1.5     Der Bezirksjugendsprecher

 

Der Bezirksjugendsprecher muss Jugendlicher im Sinne der DSJ sein. Er vertritt die Interessen der Jugendlichen unseres Bezirks in den Bezirksgremien und der Landesjugendversammlung. Er ist Mitglied des Jugendturnierausschusses und grundsätzlich Stellvertreter des Bezirksjugendwartes.

 

 

1.6     Die außerordentliche Bezirksjugendversammlung

 

Bei tiefer greifenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bezirksjugendwart und dem Jugendturnierausschuss, bei einem Patt im Jugendturnierausschuss oder bei Ereignissen von überragender Bedeutung kann der Bezirksjugendwart  oder der Bezirksvorsitzende eine außerordentliche Bezirksversammlung einberufen. Sie hat die gleiche Aufgaben und Rechte wie die ordentliche Bezirksjugendversammlung (vgl. Punkt 1.2).

 

 

2.      Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaften

 

2.1     Einteilung

 

Die Bezirksmannschaftsmeisterschaften werden mit Viererjugendmannschaften in einfacher Punktrunde ausgetragen. Die Zahl der in einer Bezirksjugendliga spielenden Mannschaften ist auf zehn begrenzt. Bei mehr als zehn gemeldeten Mannschaften werden weitere Ligen eingerichtet.

Wird in mehreren Bezirksjugendligen parallel gespielt, so gilt ein Auf- und Abstiegssystem. Dabei können aus der höheren Liga bis zu vier Mannschaften absteigen. Andererseits können bis zu drei Mannschaften aufsteigen. Die Anzahl der Absteiger kann sich bis zu vier erhöhen, wenn aus höheren Klassen (z.B. Jugendlan-desliga) Mannschaften unseres Bezirks absteigen. Der Sieger der höchsten  Bezirksjugendliga erhält den Titel „Jugendmannschaftsmeister des Bezirks IV und eine Schachuhr. Die Siegermannschaften weiterer Jugendligen erhalten einen Figurensatz. Die drei erstplazierten Mannschaften jeder Jugendliga erhalten eine Urkunde.

 


 

2.2     Vereinbarkeit mit anderen Turnieren

 

Mannschaften, die in unseren Bezirksklassen spielen, können nicht gleichzeitig in anderen Spielklassen (z. B. Jugendlandesliga oder Jugendbundesliga) mitwirken.

 

 

2.3     Organisation

 

Die Spieltermine werden vom Turnierausschuss zu Saisonbeginn festgelegt. Die Startnummern der Mannschaften werden auf der Turnierausschusssitzung ausgelost. Die Vereinsjugendwarte melden dem Bezirksjugendwart bis zum 30. August jeden Jahres ihre Mannschaftsrangliste. Ein Verein der eine Mannschaft aus einer Spielklasse zurück zieht zeigt dies dem Bezirksjugendwart bis spätestens 30.Juni jeden Jahres an. Eine Mannschaft besteht aus vier Personen. Die Ranglisten aller Vereine werden vor der ersten Runde den teilnehmenden Mannschaften schriftlich mitgeteilt. Die Mannschaftsführer haben sich vor jede Runde zu vergewissern ob die Aufstellung mit der Rangliste übereinstimmt. Spieler, die mehr als zweimal für eine höhere oder höherrangige Mannschaft nominiert worden sind dürfen für untere bzw. nachrangige Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden. Maßgebender Tag ist der Tag, an dem der Spieler zum dritten Mal eingesetzt (nominiert) wurde. Die Brettfolge darf während der Saison nicht geändert werden.

Ein Verein kann jederzeit Spieler beim Spielleiter nachmelden. Diese können eingesetzt werden, wenn die Nachmeldung schriftlich bestätigt wurde.

 

2.3.1  Jeder Jugendliche darf in jeder terminlich gleich angesetzten Runde nur einmal eingesetzt werden.

 

2.3.2    Freiplätze

 

Vereine können bis zum 30. Juni Freiplatzanträge stellen. Wenn es mehr Anträge als freie Plätze in der betreffenden Liga gibt, kann der Spielleiter Mannschaft Stichkämpfe ansetzen

                                 

2.4     Wertung bei Mannschaftskämpfen

 

 

Eine Mannschaft, die mehr Partien gewonnen hat als die andere, erhält zwei Mannschaftspunkte. Eine Mannschaft, die weniger Partien gewonnen hat als die andere, erhält null Mannschaftspunkte. Haben beide Mannschaften gleich viele Partien gewonnen, erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.
Bei Punktgleichheit in den in § 1 Ziffer 9 c) und d) genannten Turnieren wird über die Platzierung nach Wertung entschieden. Dabei sind nachstehende Kriterien in der genannten Reihenfolge heranzuziehen:


 

Anzahl der Brettpunkte

Berliner Wertung

Das Spielergebnis untereinander

Das Los

 

2.4.1        Nicht antreten

 

Erlaubt ist das Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der nicht eingesetzten Spieler. Lassen beide Mannschaften das gleiche Brett offen, so wird dieses für den Kampf nicht gewertet.

Eine Mannschaft gilt mit zwei Spielern als angetreten, sonnst wird der Kampf mit 0:4 als verloren gewertet. Tritt eine Mannschaft mehr als zweimal nicht an so scheidet sie sofort aus der Spielklasse aus. Dies ist mit einem Zwangsabstieg verbunden. Schuldhaftes nicht antreten wird mit einer Geldbuße von 25 EURO geahndet. Eine Geldbuße kann nach Entscheidung des Turnierleiters in Abhängigkeit vom Grunde des Zustandekommens entfallen. Das Zurückziehen einer Mannschaft ist jederzeit ohne Geldbuße möglich.

 

2.4.2    Rücktritt

 

Treten Mannschaften zurück, so werden, falls weniger als die Hälfte der zu spielenden Kämpfe beendet sind, deren bisherige Ergebnisse annulliert. Sind die Hälfte oder mehr der Kämpfe beendet, gewinnen die restlichen Gegner an allen Brettern. Tritt eine Mannschaft während der Punktspielrunde zurück, so ist sie erster Absteiger.

 

 

2.5     Mannschaftskampfmeldung

 

Der gastgebende Verein meldet unmittelbar nach Ende des Kampfes (spätester Zeitpunkt ist 19.00 Uhr des Spieltages) dem Bezirksjugendwart / Spielleiter das Mannschafts- und die Einzelergebnisse. Die Beweislast über den rechtzeitigen und vollständigen Zugang der Meldung trägt der Meldepflichtige.
Die von beiden Mannschaftsführern unterschriebene Spielberichtskarte ist von der
Heimmannschaft drei Wochen nach Veröffentlichung in SSH aufzubewahren und auf
Verlangen des Spielleiters diesem zu zuschicken.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit einer Geldbuße von 20,- Euro geahndet.

 

 

2.5.1        Beginn des Mannschaftskampfes

 

Spielbeginn des Mannschaftskampfes ist grundsätzlich sonntags, 10:00 Uhr Verlegungen sind möglich bei Einigung beider Vereine. Nachverlegungen sind auch möglich, müssen aber bis zum nächsten Spieltag erfolgt sein. Sollte dies nicht der Fall sein wird der Kampf für beide Vereine verloren gewährtet.

 

 

2.5.2    Verlegungen

2.5.2.1                        Ein Recht auf Verlegung besteht nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Einsatz von Spielern im Auftrag des Landes oder höheren Gremien, Witterungsbedingungen). Hier kann der Spielleiter einen neuen Termin ansetzen. Ansonsten kann ein Kampf nur verlegt werden, wenn beide Parteien einverstanden sind und der neue Spieltermin vereinbart wurde.

 

 

2.5.2.2                        Anträge auf Verlegung sollen schriftlich 7 Tage vor dem angesetzten Kampf, beim vorverlegten Kampf vor dem neuen Termin dem Spielleiter zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierbei ist der von beiden Parteien genehmigte Termin anzugeben.

2.5.2.3                        Verlegte Kämpfe sollen möglichst vor, auf jedem Fall aber bis zur nächsten Runde gespielt sein.

2.5.2.4             Die vorletzte und letzte Runde können nur vorgespielt werden.

2.5.2.5                        Mannschaftskämpfe, die ohne Genehmigung verlegt werden, können mit 0:0 gewertet werden.

2.5.2.6             Nicht ortsnahe Verlegungen des Spiellokals sind vom Spielleiter zu genehmigen.

 

2.6         Bedenkzeit

 

Die Bedenkzeit beträgt für die ersten 40 Züge zwei Stunden pro Spieler, anschließend erhalten beide Spieler 30 Minuten für den Rest der Partie.

 

 

2.7     Proteste

 

Proteste gegen Entscheidungen des Spielleiters müssen spätestens 10 Tage nach der Feststellung des strittigen Grundes beim Bezirksjugendwart eingelegt werden. Über den Protest entscheidet der Bezirksjugendwart in erster Instanz. Hat dieser selbst den strittigen Grund herbeigeführt, leitet er den Protest an den Vorsitzenden weiter. Proteste gegen Entscheidungen des Bezirksjugendwartes können innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des strittigen Grundes beim Vorsitzenden eingelegt werden, dieser führt eine endgültige Entscheidung herbei.

Ein Protest gilt als ordnungsgemäß eingelegt, wenn er eine schriftliche Begründung enthält und eine Protestgebühr von 25,00 EURO beigefügt ist. Dies ist durch einen Scheck oder die Kopie des Einzahlungsbelegs oder der Überweisung bei Einreichung des Protests nachzuweisen. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Protestgebühr zugunsten des Bezirks anderenfalls wird sie zurückerstattet.

 

 

3.0         Bezirksjugendblitzmeisterschaft

 

 

3.1         Ausschreibung

 

Der Bezirksjugendwart schreibt zu Beginn eines Jahres die BJEM aus, d.h. er sucht einen Gastgebern Verein als Ausrichter. Bewerben sich mehrere Vereine um die Ausrichtung, so entscheidet der Bezirksjugendwart über die Vergabe der Ausrichtung der BJEM.

 

 

3.2         Aufgaben des Ausrichters

 

Der Ausrichter stellt einen Raum mit den nötigen Tischen, Stühlen, ausreichender Beleuchtung und ähnlichen Dingen zur Verfügung. Er sollte auch einige Spielsätze in Bereitschaft halten, obwohl grundsätzlich die Teilnehmer Spielmaterial mitzubringen haben.

Ferner stellt der ausrichtende Verein dem Turnierleiter, i. d. R. der Bezirksjugendwart ein oder zwei Hilfskräfte zur Seite. Nach Möglichkeit beteiligt sich der ausrichtende Verein am Preisfonds.

 

Durchführung

 

Es ist anzustreben, dass die BJEM in Altersgruppen im Rundensystem ausgetragen werden. Vorraussetzung dafür ist, dass mindestens acht Teilnehmer pro Altersklasse zusammen kommen. Ist dies nicht möglich so entscheidet der Turnierleiter vor Ort über den Durchführungsmodus.

 

 

3.3         Preisfonds

 

Wird in Altersklassen gespielt so erhalten die drei Erstplazierten jeder Gruppe eine Urkunde. Inwieweit darüber hinaus weiteres Preise verliehen werden richtet sich danach ob der Bezirksvorstand Zuschüsse gewährt, ob ein Startgeld erhoben wird und ob der ausrichtende Verein Preise stellt.

 

 

Mölln, 17. Januar 2009

 

gez. Oliver Gätsch

Bezirksjugendwart


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