Spielordnung der
Schachjugend im Bezirk IV (Süd)
1.
Allgemeines
1.1
Organe
Die
Organe der Schachjugend unseres Bezirks sind: Die ordentliche Bezirks-jugendversammlung,
der Jugendturnierausschuss, der Bezirksjugendwart, der Bezirksjugendsprecher
und ggf. die außerordentliche Bezirksjugendversammlung.
1.2
Die ordentliche
Bezirksjugendversammlung
a. Die ordentliche
Bezirksjugendversammlung trifft einmal jährlich zusammen. Stimmberechtigte
Teilnehmer sind der Bezirksjugendwart, der Bezirksjugendsprecher sowie die
Vereinsjugendwarte bzw. deren Vertreter.
b. Die ordentliche
Bezirksjugendversammlung hat die Aufgaben:
- Wahl des Bezirksjugendwart alle
2 Jahre,
- Wahl des Bezirksjugendsprecher
jedes Jahr,
- Letztmögliche
Entscheidungsfindung in Streitfällen, die nicht vom Turnierausschuss beigelegt werden können,
- Beschluss von Veränderungen der
Spielordnung mit einfacher Mehrheit
c. Alle stimmberechtigten Teilnehmer
an der Bezirksjugendversammlung haben eine Stimme.
1.3
Der Jugendturnierausschuss
a.
Der
Jugendturnierausschuss besteht aus 7 Mitgliedern: dem Bezirksjugendwart und den
6 Mitgliedern des Turnierausschusses der Erwachsenen. Weiter gehören dem
Turnierausschuss an: der Bezirksvorsitzende und der Bezirksjugendsprecher.
Beide haben kein Stimmrecht und nehmen nur in beratender Rolle an den Sitzungen
teil. Kein Verein darf mehr als einen Vertreter in den Turnierausschuss
entsenden.
b.
Der
Jugendturnierausschuss entscheidet bei Protesten gegen Maßnahmen des
Bezirksjugendwarts und legt ggf. neue Spielregeln und Auslegungen vor, die
zunächst bis zur nächsten Bezirksjugendversammlung gültig sind.
c.
Jedes
Mitglied des Turnierausschusses hat eine Stimme. Bei Entscheidungen, die den
Verein eines Mitglieds betreffen ist dieses nicht stimmberechtigt. Für
Entscheidungen ist die einfache Mehrheit ausreichend.
d.
Der
Turnierausschuss trifft unregelmäßig, je nach Bedarf zusammen.
1.4
Der Bezirksjugendwart
Der Bezirksjugendwart lädt einmal
im Jahr zur Bezirksjugendversammlung ein und berichtet über die Entwicklung im
Jugendbereich. Er ist Mitglied im Jugendturnier-ausschuss, leitet den
Spielbetrieb der Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft und gemeinsam mit einem
Ausrichter die Bezirksjugendblitzmeisterschaft sowie eventuell weitere
offizielle Bezirksturniere. Er informiert die Vereinsjugendwarte über den
Ausgang der Spiele, Turniere und weitere Jugendfragen. Weiterhin vertritt er
gemeinsam mit dem Bezirksjugendsprecher unseren Bezirk auf der
Landesjugendversammlung als stimmberechtigtes Mitglied.
1.5 Der Bezirksjugendsprecher
Der Bezirksjugendsprecher muss
Jugendlicher im Sinne der DSJ sein. Er vertritt die Interessen der Jugendlichen
unseres Bezirks in den Bezirksgremien und der Landesjugendversammlung. Er ist
Mitglied des Jugendturnierausschusses und grundsätzlich Stellvertreter des
Bezirksjugendwartes.
1.6 Die außerordentliche
Bezirksjugendversammlung
Bei tiefer greifenden
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bezirksjugendwart und dem
Jugendturnierausschuss, bei einem Patt im Jugendturnierausschuss oder bei
Ereignissen von überragender Bedeutung kann der Bezirksjugendwart oder der Bezirksvorsitzende eine
außerordentliche Bezirksversammlung einberufen. Sie hat die gleiche Aufgaben
und Rechte wie die ordentliche Bezirksjugendversammlung (vgl. Punkt 1.2).
2. Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaften
2.1 Einteilung
Die
Bezirksmannschaftsmeisterschaften werden mit Viererjugendmannschaften in
einfacher Punktrunde ausgetragen. Die Zahl der in einer Bezirksjugendliga
spielenden Mannschaften ist auf zehn begrenzt. Bei mehr als zehn gemeldeten Mannschaften
werden weitere Ligen eingerichtet.
Wird
in mehreren Bezirksjugendligen parallel gespielt, so gilt ein Auf- und
Abstiegssystem. Dabei können aus der höheren Liga bis zu vier Mannschaften
absteigen. Andererseits können bis zu drei Mannschaften aufsteigen. Die Anzahl
der Absteiger kann sich bis zu vier erhöhen, wenn aus höheren Klassen (z.B.
Jugendlan-desliga) Mannschaften unseres Bezirks absteigen. Der Sieger der
höchsten Bezirksjugendliga erhält den
Titel „Jugendmannschaftsmeister des Bezirks IV und eine Schachuhr. Die
Siegermannschaften weiterer Jugendligen erhalten einen Figurensatz. Die drei
erstplazierten Mannschaften jeder Jugendliga erhalten eine Urkunde.
2.2 Vereinbarkeit mit anderen Turnieren
Mannschaften, die in unseren
Bezirksklassen spielen, können nicht gleichzeitig in anderen Spielklassen (z.
B. Jugendlandesliga oder Jugendbundesliga) mitwirken.
2.3 Organisation
Die Spieltermine werden vom
Turnierausschuss zu Saisonbeginn festgelegt. Die Startnummern der Mannschaften
werden auf der Turnierausschusssitzung ausgelost. Die Vereinsjugendwarte melden
dem Bezirksjugendwart bis zum 30. August jeden Jahres ihre Mannschaftsrangliste.
Ein Verein der eine Mannschaft aus einer Spielklasse zurück zieht zeigt dies
dem Bezirksjugendwart bis spätestens 30.Juni
jeden Jahres an. Eine Mannschaft besteht aus vier Personen. Die Ranglisten
aller Vereine werden vor der ersten Runde den teilnehmenden Mannschaften
schriftlich mitgeteilt. Die Mannschaftsführer haben sich vor jede Runde zu
vergewissern ob die Aufstellung mit der Rangliste übereinstimmt. Spieler, die mehr als zweimal für eine
höhere oder höherrangige Mannschaft nominiert worden sind dürfen für untere
bzw. nachrangige Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden. Maßgebender Tag ist
der Tag, an dem der Spieler zum dritten Mal eingesetzt (nominiert) wurde.
Die Brettfolge darf während der Saison nicht geändert werden.
Ein Verein kann jederzeit Spieler
beim Spielleiter nachmelden. Diese können eingesetzt werden, wenn die
Nachmeldung schriftlich bestätigt wurde.
2.3.1 Jeder
Jugendliche darf in jeder terminlich gleich angesetzten Runde nur einmal
eingesetzt werden.
2.3.2 Freiplätze
Vereine können bis zum 30. Juni
Freiplatzanträge stellen. Wenn es mehr Anträge als freie Plätze in der
betreffenden Liga gibt, kann der Spielleiter Mannschaft Stichkämpfe ansetzen
2.4 Wertung bei Mannschaftskämpfen
Eine Mannschaft, die mehr
Partien gewonnen hat als die andere, erhält zwei Mannschaftspunkte. Eine
Mannschaft, die weniger Partien gewonnen hat als die andere, erhält null
Mannschaftspunkte. Haben beide Mannschaften gleich viele Partien gewonnen,
erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.
Bei Punktgleichheit in den in § 1 Ziffer 9 c) und d) genannten Turnieren wird
über die Platzierung nach Wertung entschieden. Dabei sind nachstehende
Kriterien in der genannten Reihenfolge heranzuziehen:
2.4.1
Nicht antreten
Erlaubt ist das Offenlassen
einzelner Bretter unter Namensnennung der nicht eingesetzten Spieler. Lassen
beide Mannschaften das gleiche Brett offen, so wird dieses für den Kampf nicht
gewertet.
Eine Mannschaft gilt mit zwei
Spielern als angetreten, sonnst wird der Kampf mit 0:4 als verloren gewertet.
Tritt eine Mannschaft mehr als zweimal nicht an so scheidet sie sofort aus der
Spielklasse aus. Dies ist mit einem Zwangsabstieg verbunden. Schuldhaftes nicht
antreten wird mit einer Geldbuße von 25 EURO geahndet. Eine Geldbuße kann nach
Entscheidung des Turnierleiters in Abhängigkeit vom Grunde des Zustandekommens
entfallen. Das Zurückziehen einer Mannschaft ist jederzeit ohne Geldbuße
möglich.
2.4.2 Rücktritt
Treten Mannschaften zurück, so werden, falls weniger
als die Hälfte der zu spielenden Kämpfe beendet sind, deren bisherige
Ergebnisse annulliert. Sind die Hälfte oder mehr der Kämpfe beendet, gewinnen
die restlichen Gegner an allen Brettern. Tritt eine Mannschaft während der
Punktspielrunde zurück, so ist sie erster Absteiger.
2.5 Mannschaftskampfmeldung
Der gastgebende Verein meldet unmittelbar nach Ende des Kampfes
(spätester Zeitpunkt ist 19.00 Uhr des Spieltages) dem Bezirksjugendwart /
Spielleiter das Mannschafts- und die Einzelergebnisse. Die Beweislast über den
rechtzeitigen und vollständigen Zugang der Meldung trägt der Meldepflichtige.
Die von beiden Mannschaftsführern unterschriebene Spielberichtskarte ist von
der
Heimmannschaft drei Wochen nach Veröffentlichung in SSH aufzubewahren und auf
Verlangen des Spielleiters diesem zu zuschicken.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit einer Geldbuße von 20,- Euro
geahndet.
2.5.1
Beginn des Mannschaftskampfes
Spielbeginn des
Mannschaftskampfes ist grundsätzlich sonntags, 10:00 Uhr Verlegungen sind
möglich bei Einigung beider Vereine. Nachverlegungen sind auch möglich, müssen
aber bis zum nächsten Spieltag erfolgt sein. Sollte dies nicht der Fall sein
wird der Kampf für beide Vereine verloren gewährtet.
2.5.2 Verlegungen
2.5.2.1 Ein Recht auf Verlegung
besteht nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B.
Einsatz von Spielern im Auftrag des Landes oder höheren Gremien,
Witterungsbedingungen). Hier kann der Spielleiter einen neuen Termin
ansetzen. Ansonsten kann ein Kampf nur verlegt werden, wenn beide Parteien
einverstanden sind und
der neue Spieltermin vereinbart wurde.
2.5.2.2 Anträge auf Verlegung
sollen schriftlich 7 Tage vor dem angesetzten
Kampf, beim vorverlegten Kampf vor dem neuen Termin dem Spielleiter zur
Genehmigung vorgelegt werden. Hierbei ist der von beiden Parteien genehmigte
Termin anzugeben.
2.5.2.3 Verlegte Kämpfe sollen
möglichst vor, auf jedem Fall aber bis zur nächsten Runde
gespielt sein.
2.5.2.4 Die vorletzte und letzte Runde
können nur vorgespielt werden.
2.5.2.5 Mannschaftskämpfe, die
ohne Genehmigung verlegt werden, können mit 0:0 gewertet werden.
2.5.2.6 Nicht ortsnahe Verlegungen des Spiellokals sind vom
Spielleiter zu genehmigen.
2.6
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt für die
ersten 40 Züge zwei Stunden pro Spieler, anschließend erhalten beide Spieler 30
Minuten für den Rest der Partie.
2.7 Proteste
Proteste gegen Entscheidungen des
Spielleiters müssen spätestens 10 Tage nach der Feststellung des strittigen
Grundes beim Bezirksjugendwart eingelegt werden. Über den Protest entscheidet
der Bezirksjugendwart in erster Instanz. Hat dieser selbst den strittigen Grund
herbeigeführt, leitet er den Protest an den Vorsitzenden weiter. Proteste gegen
Entscheidungen des Bezirksjugendwartes können innerhalb von 10 Tagen nach
Feststellung des strittigen Grundes beim Vorsitzenden eingelegt werden, dieser
führt eine endgültige Entscheidung herbei.
Ein Protest gilt als
ordnungsgemäß eingelegt, wenn er eine schriftliche Begründung enthält und eine
Protestgebühr von 25,00 EURO beigefügt ist. Dies ist durch einen Scheck oder
die Kopie des Einzahlungsbelegs oder der Überweisung bei Einreichung des
Protests nachzuweisen. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Protestgebühr
zugunsten des Bezirks anderenfalls wird sie zurückerstattet.
3.0
Bezirksjugendblitzmeisterschaft
3.1
Ausschreibung
Der Bezirksjugendwart schreibt zu
Beginn eines Jahres die BJEM aus, d.h. er sucht einen Gastgebern Verein als
Ausrichter. Bewerben sich mehrere Vereine um die Ausrichtung, so entscheidet
der Bezirksjugendwart über die Vergabe der Ausrichtung der BJEM.
3.2
Aufgaben des Ausrichters
Der Ausrichter stellt einen Raum
mit den nötigen Tischen, Stühlen, ausreichender Beleuchtung und ähnlichen
Dingen zur Verfügung. Er sollte auch einige Spielsätze in Bereitschaft halten,
obwohl grundsätzlich die Teilnehmer Spielmaterial mitzubringen haben.
Ferner stellt der ausrichtende
Verein dem Turnierleiter, i. d. R. der Bezirksjugendwart ein oder zwei
Hilfskräfte zur Seite. Nach Möglichkeit beteiligt sich der ausrichtende Verein
am Preisfonds.
Durchführung
Es ist anzustreben, dass die BJEM
in Altersgruppen im Rundensystem ausgetragen werden. Vorraussetzung dafür ist,
dass mindestens acht Teilnehmer pro Altersklasse zusammen kommen. Ist dies
nicht möglich so entscheidet der Turnierleiter vor Ort über den
Durchführungsmodus.
3.3
Preisfonds
Wird in Altersklassen gespielt so
erhalten die drei Erstplazierten jeder Gruppe eine Urkunde. Inwieweit darüber
hinaus weiteres Preise verliehen werden richtet sich danach ob der
Bezirksvorstand Zuschüsse gewährt, ob ein Startgeld erhoben wird und ob der
ausrichtende Verein Preise stellt.
Mölln,
17. Januar 2009
gez.
Oliver Gätsch
Bezirksjugendwart